Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kuhnert Schlosserei/Stahl und Metallbau GmbH
1) Allgemeines
Für alle Leistungen von Kuhnert sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Kuhnert schriftlich anerkannt sind.

2) Preise
Soweit nicht feste Preise vereinbart worden sind, sind alle Preise freibleibend, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei Steigerung der Material- und Rohstoffpreise, der Herstellungs- und Transportkosten oder Lohnerhöhungen etc. ist Kuhnert berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

3) Lieferung
Kuhnert ist bemüht, Liefertermine pünktlich einzuhalten, jedoch sind diese nur als annähernd zu betrachten. Bei Umständen, die nicht im Einflussbereich von Kuhnert liegen und nicht von Kuhnert zu vertreten sind verschieben sich die Liefertermine entsprechend.

4) Montage
Sind Montagekosten im Preis enthalten, setzt dies eine normale Montage voraus. Die technischen und baulichen Voraussetzungen für die Montage müssen vom Kunden geschaffen werden. Notwendige Gerüste, Stemmarbeiten oder zusätzliche Schweiß/Schlosserarbeiten oder ähnliches gehören nicht zu den normalen Kosten einer Montage und werden gesondert berechnet.

4a) Demontage von Altbauelementen
Bei der Demontage von Altbaufenstern ist die Firma Kuhnert stets bemüht, die Ausbauarbeiten fachgerecht und mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kann es jedoch insbesondere bei Altbauten dazu kommen, dass Putz, Mauerwerkssteine, Fensterbänke, Fliesen oder andere Wekstoffe/Bauteile beschädigt oder herausgebrochen werden. Solche Beschädigungen sind technisch bedingt nicht immer vermeidbar und stellen keinen Mangel der Leistung dar. Eine Haftung der Firma Kuhnert für derartige Schäden wird ausgeschlossen.
Erforderliche Folgearbeiten (z. B. Verputz-, Maler- oder Maurerarbeiten sowie der Austausch beschädigter Fensterbänke) sind gewerksfremd und gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen müssen separat beauftragt werden; sie können auf Wunsch über die Firma Kuhnert vermittelt oder zusätzlich ausgeführt werden.
Insbesondere das Brechen oder Herauslösen alter Fensterbänke, die mit Fensterankern verbunden sind, stellt keinen Reklamationsgrund dar und verpflichtet die Firma Kuhnert nicht zur kostenlosen Instandsetzung oder zum Ersatz.

5) Eigentumsvorbehalt
Kuhnert behält sich das Eigentum der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

6) Zahlung
Alle Zahlungen haben frei angegebener Zahlstelle innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7) Haftung
Neben der Gewährleistung für die Ware bzw. das Gewerk haftet Kuhnert im Rahmen der Durchführung der Arbeiten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9) Datenschutz
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist Kuhnert darauf hin, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur in soweit erhoben und gespeichert werden, als dies für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

10) Bauseitige Leistungen
Solange kein Generallunternehmerauftrag vorliegt, leisten wir lediglich unserem Gewerk zugeordneten Leistungen ( wie in Positionen vom Angebot aufgeführt ). Zusatzleistungen müssen gesondert vom Aufraggeber bestellt werden.
Elektro Anschlüsse, Maler Anschlüsse, Beiputz Arbeiten eventuelle Verleistungsarbeiten, Verblendungsarbeiten von Altbestand und WDVS-Arbeiten sowie Dachdecker Eindichtungsarbeiten (Sockel, Untergurt, Pfosten, Mauerwerkanschluss und Bauelemente Abdichtungen werden bauseits ausgeführt.
11) Abschlagszahlungen
( A-Conto Rechnungen ) nach Material Lieferung und oder Baufortschritt sind zugelassen und Vertragsbestandteil.
12) Innerhalb von zwei Tagen nach der erfolgten Montage muss eine gemeinsame Sichtabnahme der montierten Elemente erfolgen. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden gelten die Montieren Elemente als abgenommen. Spätere Beanstandungen an der Beschaffenheit der Elemente werden nicht anerkannt. Dies ist Notwendig damit nach der Montage auftretende Schäden, verursacht durch dritte (z.B andere Handwerker), nicht zu lasten von Fa. Kuhnert gelegt werden.

13) Die von den Herstellern jährlich empfohlene Wartung und Inspektion von beweglichen Bauelementen ist gesonder bei Fa. Kuhnert zu beauftragen.
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