1) Allgemeines
Für alle Leistungen von Kuhnert sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Kuhnert schriftlich anerkannt sind.
2) Preise
Soweit nicht feste Preise vereinbart worden sind, sind alle Preise freibleibend, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei Steigerung der Material- und Rohstoffpreise, der Herstellungs- und Transportkosten oder Lohnerhöhungen etc. ist Kuhnert berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
3) Lieferung
Kuhnert ist bemüht, Liefertermine pünktlich einzuhalten, jedoch sind diese nur als annähernd zu betrachten. Bei Umständen, die nicht im Einflussbereich von Kuhnert liegen und nicht von Kuhnert zu vertreten sind verschieben sich die Liefertermine entsprechend.
4) Montage
Sind Montagekosten im Preis enthalten, setzt dies eine normale Montage voraus. Die technischen und baulichen Voraussetzungen für die Montage müssen vom Kunden geschaffen werden. Notwendige Gerüste, Stemmarbeiten oder zusätzliche Schweiß/Schlosserarbeiten oder ähnliches gehören nicht zu den normalen Kosten einer Montage und werden gesondert berechnet.
4a) Demontage von Altbauelementen
Bei der Demontage von Altbaufenstern ist die Firma Kuhnert stets bemüht, die Ausbauarbeiten fachgerecht und mit größtmöglicher Sorgfalt vorzunehmen. Aufgrund baulicher Gegebenheiten kann es jedoch insbesondere bei Altbauten dazu kommen, dass Putz, Mauerwerkssteine, Fensterbänke, Fliesen oder andere Wekstoffe/Bauteile beschädigt oder herausgebrochen werden. Solche Beschädigungen sind technisch bedingt nicht immer vermeidbar und stellen keinen Mangel der Leistung dar. Eine Haftung der Firma Kuhnert für derartige Schäden wird ausgeschlossen.
Erforderliche Folgearbeiten (z. B. Verputz-, Maler- oder Maurerarbeiten sowie der Austausch beschädigter Fensterbänke) sind gewerksfremd und gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen müssen separat beauftragt werden; sie können auf Wunsch über die Firma Kuhnert vermittelt oder zusätzlich ausgeführt werden.
Insbesondere das Brechen oder Herauslösen alter Fensterbänke, die mit Fensterankern verbunden sind, stellt keinen Reklamationsgrund dar und verpflichtet die Firma Kuhnert nicht zur kostenlosen Instandsetzung oder zum Ersatz.
5) Widerrufsbelehrung – Werkvertrag
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kuhnert Schlosserei / Stahl und Metallbau GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 29, 53879 Euskirchen, info@kuhnert-schlosserei.de, 02251-776567) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestelit am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
-----------
(*) Unzutreffendes streichen
6) Bestätigungserklärung des Verbrauchers
Mit seiner Unterschrift unter das Vertragsdokument (Angebot bzw. Auftragsbestätigung) erklärt der Verbraucher – oder ein von ihm bevollmächtigter Architekt bzw. Vertreter
- dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig gelesen hat und deren Inhalt anerkennt; dass er ordnungsgemäß darüber belehrt wurde,
- dass ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht, und dass ihm die gesetzliche Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ausgehändigt wurde;
- dass er ausdrücklich zustimmt, dass die beauftragten Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen;
- dass er informiert wurde, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist;
- dass er im Falle eines Widerrufs vor vollständiger Vertragserfüllung einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten hat.
7) Eigentumsvorbehalt
Kuhnert behält sich das Eigentum der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
8) Zahlung
Alle Zahlungen haben frei angegebener Zahlstelle innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
9) Haftung
Neben der Gewährleistung für die Ware bzw. das Gewerk haftet Kuhnert im Rahmen der Durchführung der Arbeiten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11) Datenschutz
Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist Kuhnert darauf hin, dass personenbezogene Daten vom Kunden nur in soweit erhoben und gespeichert werden, als dies für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
12) Bauseitige Leistungen
Solange kein Generallunternehmerauftrag vorliegt, leisten wir lediglich unserem Gewerk zugeordneten Leistungen ( wie in Positionen vom Angebot aufgeführt ). Zusatzleistungen müssen gesondert vom Aufraggeber bestellt werden.
Elektro Anschlüsse, Maler Anschlüsse, Beiputz Arbeiten eventuelle Verleistungsarbeiten, Verblendungsarbeiten von Altbestand und WDVS-Arbeiten sowie Dachdecker Eindichtungsarbeiten (Sockel, Untergurt, Pfosten, Mauerwerkanschluss und Bauelemente Abdichtungen werden bauseits ausgeführt.
13) Abschlagszahlungen
( A-Conto Rechnungen ) nach Material Lieferung und oder Baufortschritt sind zugelassen und Vertragsbestandteil.
14) Abnahme
Innerhalb von zwei Tagen nach der erfolgten Montage muss eine gemeinsame Sichtabnahme der montierten Elemente erfolgen. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden gelten die Montieren Elemente als abgenommen. Spätere Beanstandungen an der Beschaffenheit der Elemente werden nicht anerkannt. Dies ist Notwendig damit nach der Montage auftretende Schäden, verursacht durch dritte (z.B andere Handwerker), nicht zu lasten von Fa. Kuhnert gelegt werden.
15) Wartung
Die von den Herstellern jährlich empfohlene Wartung und Inspektion von beweglichen Bauelementen ist gesonder bei Fa. Kuhnert zu beauftragen.